FAZ, 13.04.2022:
„Putins Verbrechen in und an der Ukraine machen sprachlos. „Genozid“ ist aber nicht die Steigerungsform von „furchtbar“.
Der Führer der freien Welt sollte seine Worte besser wägen. … Die einschlägige UN-Konvention, die 1951 in Kraft trat, definiert Völkermord als Handlungen, „die in der Absicht begangen“ werden, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Aufgeführt werden etwa die gezielte „Tötung von Mitgliedern der Gruppe“, „die Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischem Schaden“ und die „vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung“ herbeizuführen. Ferner werden die Kriegsinstrumente der „Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe“ und die „gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“ genannt. …“
„Genozid“ haben Deutschland mit der SS/Wehrmacht in Polen und Russland und an Juden vor 1945 veranstaltet - nach 1945 haben (nach dieser Definition von „Völkermord“) einen „Genozid“ die Tschechen und Polen und Russen an der deutschen Bevölkerung im Sudetenland, Ostpreußen, Schlesien, Pommern und Westpreußen verübt …
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